Donnerstag, 24. Januar 2013

Finanzierung der GaOP bei Dr. Suporn (und andere Maßnahmen)

Mich erreichten über Facebook einige Fragen, wie denn eigentlich einge 
solche Operation zu finanzieren sei und ob die Krankenkasse das 
bezahlen würde. So ganz einfach läßt sich diese Frage zumindest nicht 
allgemein beantworten. Daher möchte ich im Folgenden die mir bekannten 
Möglichkeiten aufzählen - bitte ohne Gewähr, ich bin keine Rechtsanwältin. 
 

Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung

Kurz gesagt: Fehlanzeige. Ich hatte bei meiner Betriebskrankenksse einen 
doppelten Antrag (in einem Schreiben) gestellt. Zunächst habe ich die 
geschlechtsangleichende Operation als solche beantragt. Dazu war ich 
vorher bei Frau Prof. Krege in Krefeld zu einem Vorgespräch (da wäre ich 
auch hingegangen, wenn Dr. Suporn nicht gegangen wäre). In einem 
weiteren Antragsteil beantragte ich die Kostenübernahme dieser GaOP in 
Thailand als neuartige Behandlungsmethode, die in Deutschland nicht 
angeboten würde. Für solche Fälle gibt es ein extra Antragsverfahren. 
Die Begründung war zwar etwas gewagt aber letztlich nicht schlecht. 
Begründet hatte ich das mit den viel seltener auftretenden Komplikationen 
und den weitaus besseren Ergebnissen. Der Schwachpunkt der Argumentation 
war, dass die GaOP bei Dr. Suporn kein anderes Ziel verfolgte als die 
bei Prof. Krege auch: Nämlich die Geschlechtsangleichung. Weniger 
Komplikationen sind (unverständlicherweise) ein eher schwaches Argument.
Abgelehnt wurde aber aus formalen Gründen. Tatsächlich wäre man sogar 
bereit gewesen, sich auf diese Argumentation einzulassen. Nur hätte Dr. 
Suporn dazu seine Klinik irgendwo in der europäischen Union hätte 
betreiben müssen. Auch dieser Ausnahmetatbestand setzt nicht das Verbot 
außer Kraft dass Leistungen im (außereuropäischen) Ausland von der 
gesetzlichen Krankenkasse hätten bezahlt werden dürfen. Und das ist 
leider geltendes Recht, wie ich nun erkennen musste. Aber ich hatte 
neben den beiden Indikationsgutachten eine Kostenzusage für 
Prof. Krege in der Tasche. 
 

Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung

Hier gilt: Es kommt darauf an. Nach meinen Recherchen dürfte das 
aber im allgemeinen kein Problem darstellen. Vor allem, weil die OP 
in Thailand unter dem Strich günstiger als die (privat abgerechnete!!!) 
Op in Deutschland. Der Preis von Dr. Suporn entspricht der Größenordnung 
der ersten Opration bei Prof. Krege. Da folgt aber immer(!) noch eine 
Zweite, so dass die private Krankenkasse ein gutes Motiv hat Suporn zu 
bezahlen. Ggf. sollte man diese Mehrkosten anhand von 
Kostenvoranschlägen nachweisen. Dann dürfte es kaum Probleme geben. 
Die privaten Krankenkassen dürfen auch OPs in der ganzen Welt bezahlen, 
müssen das aber nicht. Es bleiben Flugkosten und Hotelkosten, die auch 
hier nicht übernommen werden. Diese Kosten können unter bestimmten 
Umständen steuerlich geltend gemacht werden - siehe weiter unten. 
 

Kostenzuschuss einer privaten Zusatzversicherung 

 
Gesetzlich Krankenversicherte haben die Möglichkeit eine private 
Zusatzversicherung abzuschließen, die beim stationären Aufenthalt 
privatärztliche Behandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer 
übernimmt. So eine habe ich auch. Mit meiner Kostenzusage der gesetzliche 
Krankenversicherung, den beiden Indikationsgutachten und der o.g. 
Argumentation habe ich einen Antrag bei dieser Zusatzversicherung auf 
Zuschuss gestellt. Treffer. Im Prinzip möglich. Leider gibt es bei Dr. 
Suporn keine differenzierten Kostenvoranschläge und Rechnungen. Eine 
pauschale Bezuschussung ist aber leider möglich. Hilfsweise habe ich von 
Prof. Krege einen Kostenvoranschlag eingereicht. Der Zuschuss wird jetzt 
so berechnet: Kosten Dr. Sporn umgerechnet in EUR abzgl. der Kosten, die 
eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland bezahlen müsste. Damit habe 
ich gut die Hälfte der Kosten abdecken können. 
TIP für alle, die ein ähnliches Versicherungsverhältnis haben: Sorgt dafür, 
dass der Kostenvoranschlag im allgemeinen Teil möglichst gering ausfällt. 
Es gibt für GaOPs keine DRG mit Festpreis, sondern das geht wie früher 
über eine Tagespauschale. Hier hat Prof. Krege allgemein 16 Tage 
angesetzt - das ist aber eher die Ausnahme als die Regel. Da bei mir kein 
freies Transplantat gebraucht worden wäre, ist eine Aufenthaltsdauer von 
zwölf Tagen realistischer. Hätte das auf dem Kostenvoranschlag gestanden 
hätte ich rund 2000,- mehr von meiner Zusatzversicherung bekommen können.
Den Rest kann ich neben Flug-, Hotel- und Mehraufwand für Verpflegung 
steuerlich geltend machen. Siehe unten. 
 

Privat zahlen 

 
Das ist die Möglichkeit, wenn alles oben Gesagte nicht zutreffend ist. Und 
wer in den sauren Apfel beißt und genug Geld hat kann das ohne weitere 
Probleme und MDK usw. natürlich einfach tun. 
Will man die Kosten von der Steuer absetzen kann nicht auf alles verzichtet
werden - siehe unten. 
 

steuerliche Absetzbarkeit 

 
Wie gesagt, ich bin nicht Rechtsanwältin oder Steuerberaterin, daher 
alles ohne Gewähr.
Unter bestimmten Bedingungen können krankheitsbedingte Kosten steuerlich 
geltend gemacht werden, wenn sie eine einkommensabhängige 
Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. Die Absetzung erfolgt als 
Sonderausgagben. Die Voraussetzung ist, dass die Notwendigkeit der 
medizinischen Behandlung durch den MDK oder einen Amtsarzt VOR BEGINN 
DER BEHANDLUNG bestätigt wird.
Das MDK-Gutachten habe ich ja, damit ist die Notwendigkeit auch erwiesen. 
Wie hoch der Betrag ist, mit dem sich der Fiskus an den Kosten besteiligt 
ist allerdings vom jeweiligen persönlichen Spitzensteuersatz abhängig. 
Großverdiener können hier auf bis zu 50% bekommen (bei mir leider nicht), 
wer keine Steuern zahlt kann auch nichts absetzen. Wer gerade beim 
Eingangssteuersatz ist bekommt gerade mal knapp 20%. Aber besser als gar 
nichts. Es lohnt sich also in jedem Fall sich in Deutschland eine 
Anerkennung beim MDK oder Amtsarzt zu besorgen. Auch für privat 
Versicherte, da diese dann eben den Flug, das Hotel und den 
Verpflegungsmehraufwand (das geht auch!!!) absetzen können. Das sind grob 
jeweils 1000,- EUR!
TIP 1: Es gilt das Abflussprinzip. Aufwendungen können in dem Jahr geltend 
gemacht werden, in dem die Kosten angefallen sind. Es macht also Sinn alles 
in ein Kalenderjahr zu packen. Ich habe 2012 bereits alle Kosten bezahlt. 
TIP 2: Schaut, welche Aufwendungen noch in dem Kalenderjahr bezahlt werden 
können. Bei mir ist das noch ein zweites Haarteil für 3000,- EUR, bei dem 
die Kostenübernahme durch die KK noch nicht abschließend geklärt ist. Auch 
letztes Jahr bezahlt, wird aber erst 2013 geliefert.
TIP 3: Man kann auch alles andere hier steuerlich geltend machen. Das waren 
bei meiner letzen Steuererklärung z.B. die Kosten für das erste Haarteil 
(Anerkennung durch kleinen Zuschuss der KK), Kosten der Laserepilation 
(ebenfalls keine vollständige Kostenübernahme der gesetzlichen KK), alle 
Fahrtkosten zu Ärzten, Therapien und sonstigen Behandlungen (Anerkennung 
durch Sachkostenübernahme der KK) usw. usw. Wer das mal ausrechnet wird 
merken wieviel das eigentlch ist! Nur die Kosten für die komplette 
Neuausstattung des Kleiderschrankes wurden leider nicht anerkannt.
TIP 4: Die Mögichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit gilt m.E. unter den 
o.g. dargestellten Voraussetzung auch für weitere geschlechtsangleichende 
Maßnahmen. Es lohnt sich also, sich vor einem privat gezahlten Brustaufbau, 
einer Brustvergrößerung oder einer FFS um eine Anerkennung zu kümmern. MDK 
geht nur über die gesetzliche Krankenkasse, wenn es da ein positives 
Gutachten gibt bezahlt die KK auch, zumindest in Deutschland. Ansonsten 
eben der Amtsarzt. Für den gelten aber nicht die Einschränungen der 
Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Zumindest müssten hier die 
gleichen Spielregeln gelten wie für private Krankenkassen, vielleicht ist 
es auch noch lockerer. Erfahrungen habe ich damit noch nicht, der Versuch 
lohnt aber auf jeden Fall. Sollte ich eine FFS machen lassen, würde ich 
hier schon einiges an Energie aufbringen.

So, ganz viele Informationen, die weit über das hinausgehen was meinen 
konkreten "Fall" betrifft. Vielleicht hilft es der / dem ein- oder anderen.

Viel Erfolg!!!

2 Kommentare:

  1. Hallo,
    erstmal vielen Dank für die super erklärungen :)
    Darf ich fragen, bei welcher Zusatzvericherung du bist?
    Liebe Grüße
    Luna

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    Antworten
    1. Hallo Luna, danke für die Nachfrage. Ich möchte so persönliche Dinge ungern hier veröffentlichen, bitte benutze doch das Formular rechts für deine Anfrage. Dann kann ich dir da auch persönlich antworten.

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